Nach dem Augusthochwasser 2002 erfolgten vorbereitende Schadensaufnahmen, Bewertungen der ausgehenden Gefährdungen und Kostenabschätzungen. Daraus folgten Entscheidungen zur Schadensbeseitigung durch die Landestalsperrenverwaltung und die damaligen staatlichen Umweltfachämter. Im Bereich Fährbrücke bis Teichmühle wurde sich neben der Unratbeseitigung auf die Sicherung von Uferlinien hauptsächlich im Bereich der Bahnlinie Aue / Zwickau beschränkt. Die teilweise durch das Hochwasser stark ausgespülte Uferböschung wurde mittels Steinlage, anschließender Uferfaschine und Böschungsschutzmatte gesichert. Die Böschungsschulter wurde anschließend mit standortgerechtem Baumbestand versehen, was die Ufersicherung durch das Wurzelwerk gewährleistet. Ein weiterführender Uferabriss bis zur nahe gelegenen Bahnstrecke ist somit auch im wiederholten Hochwasserfall unterbunden.