Mit Einführung der Lkw-Maut in Deutschland zum 01.01.2005 stieg das Verkehrsaufkommen auf einigen Bundes- und Staatsstraßen erheblich an. Besonders betroffen war hiervon auch der Markt Bibart im südlichen Steigerwald, da eine Umfahrungsmöglichkeit ohne Inkaufnahme erheblicher Mehrkilometer nicht vorhanden war. Zur Schaffung einer unmittelbaren Ortsumgehung sollte die Staatsstraße St 2253 über die B 8 verlängert und nördlich des Marktes mit der St 2261 verbunden werden. Der Knotenpunkt der B 8 mit der St 2253 wurde zur Unterstützung der Verkehrswirksamkeit der zu schaffenden Umgehung als Kreisverkehrsplatz geplant. Nördlich des Ortes quert die Trasse das Tal der Bibart (Gewässer II. Ordnung). Zur Gewährleistung des schadlosen Hochwasserabflusses wurden 5 parallel angeordnete Wellstahldurchlässe bis 5,29 m Stützweite vorgesehen. Der durch den Bau des Straßendammes verlorene Retentionsraum musste zusätzlich durch Schaffung neuen Retentionsraumes innerhalb des Überflutungsgebietes ausgeglichen werden. Die Querung eines Radweges auf der freien Strecke wurde mittels Wellstahlprofil mit einer Stützweite von 3,91 m realisiert.